Reduzieren Sie Ihre Abgabenlast
Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, können Sie 50 Prozent der im Auftrag enthaltenen Arbeitsleistung von der Ausgleichsabgabe absetzen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe werden ausschließlich für die berufliche Behindertenhilfe verwendet. Unter anderem werden damit auch Arbeitgeber gefördert, die schwerbehinderte Menschen beschäftigten.
Ihre Ansprechpartner/innen
Monika Ackermann
Abteilungsleitung Vertrieb & Logistik
0241/92811-139
0176/31648143
Weitere Informationen
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH): www.integrationsaemter.de